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Versicherungsabwicklung

Sparen Sie bis zu € 150,- Ihrer Selbstbeteiligung

Vorbedingungen für die Schadensübernahme:

Glasbruch am Fahrzeug ist über Ihre Teilkaskoversicherung abgedeckt. Eine Vollkasko beinhaltet immer auch die Teilkaskoversicherung. Der Unterschied zwischen beiden: Die Teilkasko hat keinen Schadenfreiheitsrabatt, d.h., im Schadensfall wird sie nicht teurer. Sie "verlieren keine Prozente"...

 

Fall 1: Sie haben keine Voll- oder Teilkaskoversicherung

In diesem Fall nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf, wir erstellen Ihnen ein Angebot. Richtwerte können wir Ihnen an dieser Stelle leider nicht nennen, da die Preisunterschiede sowie Arbeitswerte zwischen den einzelnen Fahrzeugtypen sehr unterschiedlich sind.

Fall 2: Sie haben eine Teilkasko ohne Selbstbeteiligung

In diesem Fall müssen Sie nichts bezahlen, egal ob Sie die Scheibe reparieren oder tauschen lassen*.

 

Fall 3: Sie haben eine Teilkasko mit Selbstbeteiligung

Es handelt sich um einen reparablen Steinschlag:

Bei einer Steinschlagreparatur müssen Sie in der Regel nichts bezahlen** - die meisten Teilkaskoversicherungen übernehmen die Kosten der Reparatur. Sie sparen somit Ihre Selbstbeteiligung, in der Regel zwischen € 150,- und € 300,-. Dies gilt für alle teilnehmenden Versicherungen. Im Zweifelsfall sprechen Sie uns bitte an.

 

Der Steinschlag kann nicht repariert werden bzw. die Scheibe ist gerissen:

Die Scheibe muss getauscht werden. In diesem Fall müssen Sie vom Gesamtschaden lediglich Ihre vereinbarte Selbstbeteiligung bezahlen.

 

 

* bei einem Steinschlag

** bei teilnehmenden Versicherungen und Verträgen ohne Werkstattbindung